Spitex Stadt Opfikon

Tarife

Die geleisteten Dienste werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Die pflegerischen Leistungen sind kassenpflichtig und werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die notwendige ärztliche Verordnung wird von uns eingeholt und weitergeleitet. Sie erhalten von der Krankenversicherung die Abrechnung mit Ihrer Kostenbeteiligung.

Die Rechnung für nicht-kassenpflichtige Leistungen und die gesetzliche Patientenbeteiligung erhalten Sie von uns. Hauswirtschaftliche Leistungen werden nur bei vorhandener Zusatzversicherung durch Ihre Krankenkasse übernommen.

Personen, die neben den Renten der AHV/IV über kein oder nur wenig Einkommen und Vermögen verfügen, bitten wir, sich für allfällige Zusatzleistung an die Gemeinde zu wenden.  


Das Gebührenreglement 2026:  Stadt Opfikon - Gebührenreglement Spitex Stadt Opfikon